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Der Fachanwalt

für Erbrecht

Ob als Erbender oder Vererbender, wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, um Ihre Angelegenheiten für die Zukunft zu regeln.

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beraten wir Sie umfangreich und bereiten die entsprechenden Verträge oder ein Testament vor.

Die Zulassung als Fachanwalt auf dem Gebiet Erbrecht erfordert besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die unter anderem durch eine Prüfung nachgewiesen werden müssen. Außerdem besteht die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung.

Robert Bertrand

Rechtsanwalt | Notar | Fachanwalt für Erbrecht

Schwerpunkte:

  • Entwurf von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen
  • Erbscheinanträge
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

  • Beispiel:

    Sie wünschen eine Beratung über Ihr Erbe und wir entwerfen ein Testament.

    Die Kosten bewegen sich von ca. 450,00 € bei einem einseitigen Testament bis zu ca. 900,00 € bei einem Ehegattentestament.